Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Kostenloser Versand ab 80 €
Schneller Versand
Auf unseren Service können Sie sich verlassen
Sparen Sie zusätzlich 2 % bei Zahlung per Vorkasse
Hotline 05132 / 54 1 54
Sicher bezahlen mit:
PayPal
Amazon Pay
Vorkasse: 2% Skonto

Produktinformationen "Nordcap Untergestell S/60 für S120E, für max. 16 Backbleche 600 x 400 mm, ohne B"

Nordcap Untergestell S/60 für S120E – Robust und flexibel

Das Nordcap Untergestell S/60 ist die ideale Lösung für professionelle Küchen, die Effizienz und Flexibilität benötigen. Speziell für den Einsatz mit dem S120E konzipiert, bietet es Platz für bis zu 16 Backbleche (600 x 400 mm) und ermöglicht so eine optimale Raumausnutzung. Ohne Backblechtragschienen geliefert, lässt es sich individuell mit bis zu 8 Paar Schienen ausstatten – perfekt anpassbar an Ihre Anforderungen.

Mobilität und Stabilität

Dank der integrierten Räder ist das Untergestell leicht beweglich und ermöglicht einen flexiblen Einsatz in Ihrer Küche. Die robuste Konstruktion mit den Maßen 1660 x 1030 x 600 mm (B x T x H) garantiert dabei maximale Stabilität – selbst bei voller Beladung. Ideal für Gastronomie, Hotellerie oder Großküchen, die auf Zuverlässigkeit setzen.

SEO-optimiert für Ihre Suche

Suchen Sie ein Untergestell für Backbleche, das Platz spart und gleichzeitig mobil ist? Das Nordcap S/60 überzeugt durch seine hohe Tragfähigkeit und einfache Handhabung. Perfekt für den täglichen Einsatz in professionellen Küchen – jetzt entdecken und Ihre Arbeitsabläufe optimieren!

Produktdetails

  • Untergestell S/60 für S120E
  • Für max. 16 Backbleche 600 x 400 mm
  • Ohne Backblechtragschienen (max. 8 Paar möglich)
  • Mit Rädern für einfache Mobilität
  • Abmessungen (B x T x H): 1660 x 1030 x 600 mm

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


🔎 Passende Alternativen & Gastro-Ergänzungen
Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, §14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln