Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Kostenloser Versand ab 80 €
Schneller Versand
Auf unseren Service können Sie sich verlassen
Sparen Sie zusätzlich 2 % bei Zahlung per Vorkasse
Hotline 05132 / 54 1 54
Sicher bezahlen mit:
PayPal
Amazon Pay
Vorkasse: 2% Skonto

Produktinformationen "Nordcap Trenngitter für Bodenauslage, weiß, 6 Stück"

Nordcap Trenngitter für Bodenauslage – Praktisch und Hygienisch

Das Nordcap Trenngitter für Bodenauslage ist die ideale Lösung für Gastronomie, Hotellerie und Catering, um Speisen sicher und hygienisch zu präsentieren. Die weißen Trenngitter aus hochwertigem Kunststoff sind robust, leicht zu reinigen und passen perfekt in Standard-Bodenauslagen. Mit diesem Set aus 6 Stück lassen sich Buffets, Salatbars oder Dessertstationen optimal strukturieren – für eine ansprechende Präsentation und einfache Handhabung.

Vorteile im Überblick

Die Trenngitter sorgen für klare Abgrenzungen zwischen verschiedenen Speisen und verhindern das Vermischen von Aromen oder Allergenen. Dank ihrer flachen Bauweise sind sie platzsparend und lassen sich problemlos stapeln. Die weiße Farbe wirkt neutral und professionell, sodass sie in jedem gastronomischen Ambiente eingesetzt werden können. Ob für kalte oder warme Speisen – diese Trenngitter sind vielseitig einsetzbar und erfüllen höchste Hygienestandards.

Einfach und Effizient

Die Montage ist denkbar einfach: Die Gitter werden direkt in die Bodenauslage eingesetzt und bieten sofortigen Halt. Sie sind spülmaschinengeeignet und damit besonders pflegeleicht. Mit dem 6er-Set von Nordcap sind Sie bestens ausgestattet, um Ihr Buffet oder Ihre Theke übersichtlich und ansprechend zu gestalten – für zufriedene Gäste und reibungslose Abläufe.

Produktdetails

  • Trenngitter für Bodenauslage
  • Farbe: weiß
  • 6 Stück pro Set

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


🔎 Passende Alternativen & Gastro-Ergänzungen
Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, §14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln