Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Kostenloser Versand ab 80 €
Schneller Versand
Auf unseren Service können Sie sich verlassen
Sparen Sie zusätzlich 2 % bei Zahlung per Vorkasse
Hotline 05132 / 54 1 54
Sicher bezahlen mit:
PayPal
Amazon Pay
Vorkasse: 2% Skonto

Produktinformationen "Winterhalter T 10 GH"

Winterhalter T 10 GH – Hochwertiges Ersatzteil für professionelle Spültechnik

Das Winterhalter T 10 GH ist ein präzise gefertigtes Ersatzteil für Gewerbespülmaschinen, das höchste Ansprüchen an Hygiene und Funktionalität gerecht wird. Mit einem Fassungsvermögen von 30 ml und der Ersatzteilnummer 20000187 eignet es sich ideal für den Einsatz in der Gastronomie, Hotellerie und anderen Bereichen des Gastgewerbes.

Zuverlässige Leistung für den professionellen Einsatz

Dieses Original-Ersatzteil von Winterhalter garantiert eine langlebige und effiziente Spülleistung. Es ist speziell für die Anforderungen in gewerblichen Küchen konzipiert und sorgt für eine optimale Reinigungswirkung. Die einfache Integration in bestehende Systeme macht es zu einer praktischen Lösung für Betreiber, die Wert auf Qualität und Langlebigkeit legen.

Wichtige Hinweise zur Installation und Garantie

Der Einbau des Ersatzteils darf ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen, um eine ordnungsgemäße Funktion und die Sicherheit zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass Ersatzteile vom Umtausch und von der Rücknahme ausgeschlossen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Produktdetails

  • Hersteller: Winterhalter
  • Modell: T 10 GH
  • Fassungsvermögen: 30 ml
  • Ersatzteilnummer: 20000187
  • Einsatzbereich: Gewerbespülmaschinen
  • Hinweis: Einbau nur durch Fachpersonal
  • Garantie: Kein Umtausch oder Rücknahme, sofern nicht anders vereinbart

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


🔎 Passende Alternativen & Ergänzungen
Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, §14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln