Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Kostenloser Versand ab 80 €
Schneller Versand
Auf unseren Service können Sie sich verlassen
Sparen Sie zusätzlich 2 % bei Zahlung per Vorkasse
Hotline 05132 / 54 1 54
Sicher bezahlen mit:
PayPal
Amazon Pay
Vorkasse: 2% Skonto

Produktinformationen "WAS LED Teelichter YUYU, 30 x 14 x 3 cm, wiederaufladbar, Kunststoff"

Stilvolle LED-Teelichter für das Gastgewerbe

Die YUYU LED-Teelichter von YUYU Home & Living vereinen modernes Design mit hoher Funktionalität – perfekt für Hotels, Restaurants und Cafés. Mit warmweißem Licht, realistischer Flackerfunktion und wasserresistenter Bauweise (IP54) schaffen sie eine einladende Atmosphäre, sowohl innen als auch außen.

Praktische Features für den professionellen Einsatz

Die Teelichter sind wiederaufladbar, mit Induktion für 12 Teelichter ausgestattet und lassen sich per Fernbedienung steuern. Die Leuchtdauer beträgt bis zu 9 Stunden bei voller Helligkeit, und die Lichtintensität ist stufenlos regulierbar. Optional erweiterbar auf bis zu 24 Teelichter mit zusätzlicher Ladestation.

Hochwertige Verarbeitung und Design

Das Gehäuse aus robustem Kunststoff ist langlebig und móbelschonend. Die kompakte Ladestation (30 x 14 cm) ist platzsparend und stapelbar. Ideal für den professionellen HoReCa-Bereich.

Produktdetails

  • Serienname: YUYU
  • Material: Kunststoff
  • Durchmesser: 3,5 cm
  • Höhe: 3 cm
  • Länge x Breite: 30 x 14 cm
  • Leistung: 0,2 Watt
  • Spannung: 3,2 / 100-240 V
  • Wiederaufladbar mit Induktion
  • Realistischer Flackermodus
  • Wasserresistent (IP54)
  • Fernbedienung für einfache Steuerung
Durchmesser (cm): 3,5
Höhe (cm): 3
Leistung in (W): 0,2
Material: Kunststoff
Serie: YUYU
Angaben gemäß Hersteller. Irrtum und Änderung vorbehalten.

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


🔎 Passende Alternativen & Gastro-Ergänzungen
Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, §14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln