Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Kostenloser Versand ab 80 €
Schneller Versand
Auf unseren Service können Sie sich verlassen
Sparen Sie zusätzlich 2 % bei Zahlung per Vorkasse
Hotline 05132 / 54 1 54
Sicher bezahlen mit:
PayPal
Amazon Pay
Vorkasse: 2% Skonto

Produktinformationen "Winterhalter Schild "Winterhalter MonoMatik 3""

Winterhalter Schild MonoMatik 3 – Original-Ersatzteil für professionelle Spültechnik

Das Winterhalter Schild für die MonoMatik 3 ist ein hochwertiges Original-Ersatzteil, das speziell für die bekannte Spülmaschinenserie von Winterhalter entwickelt wurde. Mit den Maßen 0,175 x 32,5 x 129 mm passt es präzise in die vorgesehene Halterung und gewährleistet eine zuverlässige Funktion Ihrer Gewerbespülmaschine.

Einfache Identifikation und sichere Montage

Das Schild ist unter der Ersatzteilnummer 83000689 klar zugeordnet und lässt sich so schnell bestellen und zuordnen. Für den Einbau ist jedoch qualifiziertes Fachpersonal erforderlich, um die ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit der Spülmaschine zu gewährleisten. Beachten Sie, dass Ersatzteile gemäß den Herstellerrichtlinien vom Umtausch und der Rücknahme ausgeschlossen sind, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Zuverlässige Qualität für das Gastgewerbe

Als Teil des Winterhalter-Sortiments steht dieses Schild für Langlebigkeit und Präzision – essenziell für den reibungslosen Betrieb in Hotels, Restaurants und Großküchen. Vertrauen Sie auf Originalteile, um Ausfallzeiten zu minimieren und die Effizienz Ihrer Spültechnik zu sichern.

Produktdetails

  • Winterhalter Schild für MonoMatik 3
  • Abmessungen: 0,175 x 32,5 x 129 mm
  • Ersatzteilnummer: 83000689
  • Einbau nur durch Fachpersonal
  • Kein Umtausch oder Rücknahme (außer bei separater Vereinbarung)

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


🔎 Passende Alternativen & Ergänzungen
Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, §14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln