Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Kostenloser Versand ab 80 €
Schneller Versand
Auf unseren Service können Sie sich verlassen
Sparen Sie zusätzlich 2 % bei Zahlung per Vorkasse
Hotline 05132 / 54 1 54
Sicher bezahlen mit:
PayPal
Amazon Pay
Vorkasse: 2% Skonto

Papstar Frischhaltefolie 300 m 36 x 36 cm perforiert

Produktinformationen "Papstar Frischhaltefolie 300 m 36 x 36 cm perforiert"

Papstar Frischhaltefolie 300 m perforiert für Profi-Küchen

Die Papstar Frischhaltefolie 300 m perforiert ist die ideale Lösung für das professionelle Verpacken und Frischhalten von Lebensmitteln in Gastronomie, Großküchen und Catering-Betrieben. Die vorperforierte Folie in der Größe 36 x 36 cm ermöglicht ein schnelles und effizientes Arbeiten, reduziert den Verschnitt und optimiert Ihre Arbeitsabläufe.

Hochwertige LDPE-Folie für hygienische Lebensmittelverpackung

Die transparente LDPE-Folie (10 my) der Papstar Frischhaltefolie bietet einen zuverlässigen Schutz vor Austrocknung, Aromaverlust und Kontamination. Das lebensmittelechte Material ist geschmacksneutral und geruchsneutral und entspricht höchsten Hygienestandards. Die Folie haftet sicher auf verschiedenen Oberflächen und ist somit vielseitig einsetzbar. Perfekt für den täglichen Einsatz in professionellen Küchen, wo es auf Effizienz und Hygiene ankommt.

Einsatzbereiche in der Gastronomie

Die perforierte Frischhaltefolie unterstützt zahlreiche Prozesse in der Gastronomie:

  • Abdecken von Speisen zur Vermeidung von Austrocknung
  • Portionsgerechtes Verpacken von Komponenten für Mise en Place
  • Schutz von zubereiteten Speisen vor Kontamination bei der Lagerung
  • Verpacken von Speisen für den Transport (z.B. Catering)
  • Abdecken von Behältern im Kühlhaus zur Minimierung von Geruchsübertragung

Betriebswirtschaftliche Vorteile der Papstar Frischhaltefolie

Die Verwendung der Papstar Frischhaltefolie 300 m perforiert bietet klare wirtschaftliche Vorteile:

  • Reduzierung des Folienverbrauchs durch die praktische Perforation
  • Zeitersparnis beim Verpacken und Abdecken von Lebensmitteln
  • Minimierung von Lebensmittelabfällen durch optimalen Schutz
  • Effizientere Arbeitsabläufe in der Küche
  • Platzsparende Lagerung durch die kompakte Rollengröße

Unterschiede zu Standard-Frischhaltefolien

Im Vergleich zu herkömmlichen Frischhaltefolien für den Hausgebrauch zeichnet sich die Papstar Frischhaltefolie durch ihre höhere Reißfestigkeit, die optimierte Haftung und die praktische Perforation aus. Diese Eigenschaften gewährleisten eine professionelle Anwendung und reduzieren den Materialverbrauch. Die größere Rollenlänge von 300 Metern minimiert zudem die Wechselintervalle und sorgt für einen kontinuierlichen Arbeitsablauf.

  • Vorteile auf einen Blick:
  • Vorperforiert für schnelles Abreißen
  • Lebensmittelecht und hygienisch
  • Reißfeste LDPE-Folie (10my)
  • Optimale Haftung auf glatten Oberflächen
  • 300 Meter Rollenlänge für Großverbrauch
  • Gastronomiegerechte Aufmachung (EVP 4)

Technische Daten:

  • Marke: Starpak Serie
  • Material: Lebensmittelechtes LDPE (PE-Folie)
  • Abmessungen: 36 cm x 36 cm vorperforiert
  • Rollenhöhe: 300 Meter
  • Folienstärke: 10 my (0,010 mm)
  • Lieferform: 4 Rollen pro Karton (EVP 4)

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ist die Papstar Frischhaltefolie für alle Lebensmittel geeignet?

Ja, die Frischhaltefolie ist aus lebensmittelechtem LDPE gefertigt und somit für alle Arten von Lebensmitteln geeignet.

Kann die Folie auch im Gefrierschrank verwendet werden?

Die Folie ist bedingt für den Gefrierschrank geeignet. Für eine langfristige Gefrierlagerung empfehlen wir jedoch spezielle Gefrierbeutel oder -behälter.

Wie entsorge ich die gebrauchte Frischhaltefolie?

Die gebrauchte Frischhaltefolie sollte gemäß den lokalen Entsorgungsvorschriften für Kunststoffe entsorgt werden.

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


🔎 Passende Alternativen & Gastro-Ergänzungen
Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, §14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln